AKTUELLES . . .
18.01.2022 _ Wahl des neuen Vorstands
Am 09.12.2021 wurde der neue Vorstand für zwei Jahre gewählt! Wir freuen uns, dass wir die begonnene Arbeit der letzten zwei Jahren nun in kompetente und engagierte Hände übergeben. Wir freuen uns, dass der Neue Stadtelternrat (StER) sich wir folgt zusammen setzt:
Stefanie Adler (Stadtmäuse) als Vorsitzende,
Anna-Melissa Ossenkop (Spielzimmer) als ihre Vertreterin
Björn Bullach (Spatzennest) als Schriftführer übernehmen für die kommenden zwei Jahre.
Von den bisherigen Vorstandsmitgliedern bleibt lediglich Silke Berking (St. Nicolai) als unterstützendes Mitglied. Christof Gebhardt und Sabrina Geppert haben nicht wieder kandidiert. Die Berichterstattung findet ihr hier
26.11.2021 _ Mitgliederversammlung am 09.12.2021 - Wahl des neuen Vorstands
Liebe Eltern,
seit nun fast zwei Jahr besteht der Stadtelternrat der Kindertagesstätten in Sarstedt. Im Januar 2020 wurde dieses Gremium nach langer Zeit neu konstituiert. In dieser Zeit haben wir einige Themen platzieren und bewegen können.
Insbesondere haben wir die Informationsversorgung im Zusammenhang mit Corona für Eltern auf unserer Homepage flankiert, wir haben zusammen mit den Fachkräften in den Einrichtungen für eine Verbesserung und Anpassung des neuen NKiTaG gekämpft und wir haben uns für die Anschaffung von Lüftungsfiltersystemen in den Kindertagesstätten eingesetzt und werden dies auch weiterhin tun. Ebenso haben wir uns im Schulterschluss mit den Elternräten aus den beiden Grundschulen in Sarstedt im Zusammenhang bei der Gestaltung des Schulhofes der Kastanienhofschule (Stichwort: Containerbeschulung ab Schuljahr 2022/23) konstruktiv beteiligt. Wir wissen, dass es noch einige Themen gibt, die aus Elternsicht wichtig sind. Hierfür ist es wichtig, dass der Stadtelternrat weiter besteht und sich für die Interessen der Kinder, Eltern und Fachkräfte einsetzt.
Der aktuell gewählte Vorstand wird entsprechend der Satzung vom 10.02.2020 des Stadtelternrates seine Amtszeit beenden und die Verantwortung und Gestaltung der Themen in neue verantwortungsvolle Hände übergeben. Hierfür ist eine Mitgliederversammlung der gewählten Elternvertreter/innen aus Ihren Einrichtungen durchzuführen. Gemäß § 16 Abs. 2 Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) vom 7. Juli 2021 ist es notwendig, dass hierfür mindestens „die Hälfte der Elternräte in der Gemeinde oder Samtgemeinde beteiligt sind“.
Daher bitten wir Euch als gewählte Elternräte in den Einrichtungen um Mitarbeit und Teilnahme an der Mitgliederversammlung.
Auf Grund der aktuellen Coronalage wird die Mitgliederversammlung wird online als Videokonferenz via Zoom am Donnerstag, 09.12.2021 in der Zeit von 20:00 Uhr bis max. 21.30 Uhr stattfinden.
Bitte meldet Euch kurz per Mail zurück, in wie weit ihr und / oder ein/e Vertreter/in am Donnerstag teilnehmen wird. Gerne könnte ihr Themen und Wünsche vorab per Mail an die bekannte Mailadresse info@stadtelternrat-sarstedt.de senden.
Die Zugangsdaten könnt ihr der Tagesordnung entnehmen: hier der Link!
Wir wünschen Euch und Euren Familie eine besinnliche Adventszeit!
Bleibt gesund!
Euer StER Sarstedt
23.07.2021 _ Viel passiert, viel bewegt ...
Liebe Eltern,
gerne möchten wir über den Ausschuss „Schulen und Kindergärten“ vom 14.07.2021 berichten. Ebenso möchten wir Euch unbedingt auf das richterliche Urteil (Berichterstattung vom 22.07.2021) hinweisen, dieses Urteil ist für die Politik – insbesondere mit Blick auf die Betreuungszeiten im NKitaG ein starkes Signal. Anbei haben wir Euch vier Dokumente hinterlegt.
Wir wünschen Euch eine tolle Zeit!
Bleibt Gesund!
BERICHT DES AUSSCHUSSES SCHULEN UND KINDERTAGESSTÄTTEN _ 14.07.2021
WALDKINDERGARTEN ÖFFNET SPÄTER _ LAGE BEI KITA_PLÄTZEN ANGESPANNT
DER STADTELTERNRAT BEGRÜßT DIE RICHTERLICHE ENTSCHEIDUNG
BISCHOF-VON-KETTELER-PLATZ ALS TEMPORÄRE NUTZFLÄCHE FÜR DIE KASTANIENHOFSCHULE
07.06.2021 _ Bewegung bzgl. Tüntelgärten hier unser gemeinsamer Antrag
Die aktuelle Beschlussempfehlung sieht vor, dass „am Standort der Grundschule Kastanienhof ab dem Schuljahr 2022/2023 Container-Klassenräume zur vorübergehenden Nutzung errichtet werden. Eine Fläche in den Tüntelgärten soll als Schulhoffläche genutzt werden. Mittelfristig soll eine Modernisierung der Grundschule Kastanienhof erfolgen und die dortige Mensa durch einen Erweiterungsbau vergrößert werden“.
Insbesondere die zukünftige Nutzung der Fläche in den Tüntelgärten als Schulhoffläche wurde intensiv in den Sitzungen diskutiert. Dabei wurden überwiegend die Aspekte der „pädagogischen Umsetzbarkeit, die Gestaltung und die Sicherheit / Beaufsichtigung der Kinder“ im Ausschuss diskutiert. Weitere Aspekte z. B. die Bewertung zu Wirtschaftlichkeit, Umwelt- und Klimaschutz und Flächenumwandlung waren nicht Gegenstand, da bis dahin keine alternativen Ideen bzw. Vorschläge vorlagen.
Auf Grund der Berichterstattung über diese Entwicklung hat sich die Kath. Kirchengemeinde Heilig Geist Sarstedt in Person durch den Vorstand und Pfarrer Harald Volkwein Ende Mai an die Kastanienhofschule und die Elternvertretungen gewandt und am 31.05.2021 zu einem Vor-Ort-Termin eingeladen.
Hier wurde den anwesenden Vertreter/innen (Schulleitung, Lehrer/innen, pädagogischen Fachkräften aus dem Ganztag und den Elternvertretern) die Nutzung des Platzes bis zur Fertigstellung der dritten Grundschule im Giebelstieg angeboten. Alle Anwesenden konnten sich vom Platz und dem angrenzenden Grundstück (zuspitzende Wiese zwischen Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße und Gartenstraße) einen Eindruck verschaffen.
Im Ergebnis ist zu konstatieren, dass sich mit diesem alternativen Platzangebot neue und attraktive Pausennutzungsmöglichkeiten ergeben. Diese sollten zeitnah konkretisiert und fixiert werden. Durch diese Nutzung würden die Flächen der Tüntelgärten nicht „zweckentfremdet“ werden, Pächter/innen und Anwohner/innen würden keine gravierenden Änderungen erfahren, die Flora- und Fauna bzw. die wertvolle Grünfläche am Wasser für Vögel und andere Tiere würde nicht zerstört werden. Ebenso ist anzunehmen, dass mit der nachbarschaftlichen Nutzung alte und neue Beziehungen zwischen Schule und Kirchengemeinde entstehen, von denen beide Institutionen profitieren.
Im Vor-Ort-Termin wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei der angrenzende und spitzzulaufenden Park- / Wiesenfläche um ein Grundstück der Stadt handelt. Je nach Gestaltung des Platzes als alternative und attraktive Spiel- und Pausennutzfläche für Grundschulkinder der Kastanienhofschule regen wir an, dass diese Fläche teilweise oder ganz für ein zu entwickelndes Nutzung- bzw. Gesamtkonzeptes mit berücksichtigt werden kann.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass der vorliegende Antrag mit der Schulleitung der Kastanienhofschule Frau Eitel abgestimmt wurde. Wir möchten uns ausdrücklich bei der Kirchengemeinde Heilig Geist, Pfarrer Harald Volkwein und dem Kirchenvorstand für diese neue Alternative bedanken und bitten Sie, folgenden Beschlussvorschlag im Rat am 24.06.2021 einzubringen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt umgehend in Verhandlung mit der Kirchengemeinde Heilig Geist zu treten, mit dem Ziel einer verlässlichen Nutzungsvereinbarung des Bischof-von-Kettleler Platzes als alternative und attraktive Spiel- und Pausennutzfläche für Schüler/innen der Kastanienhofschule ab dem Schuljahr 2022/23.
2. Bei einer Realisierung einer Nutzungsvereinbarung wird die Stadt zudem beauftragt zeitnah eine Planungsgruppe zur Gestaltung des Platzes einzurichten. Diese Planungsgruppe soll durch Vertreter/innen aus der Lehrerschaft und des Ganztags der Grundschule Kastanienhofschule, Vertreter/innen aus der Elternschaft, Vertreter/innen der Kirchengemeinde und Planungsfachkräfte aus der Stadtverwaltung zusammensetzen. Ziel dieser Gruppe ist es, eine gemeinsame Gestaltung des Platzes als alternative und attraktive Spiel- und Pausennutzfläche für Grundschulkinder der Kastanienhofschule abzustimmen.
3. Im Zusammenhang mit der Planung hat die Stadt die hierfür notwendigen Ressourcen (einzuplanen und bereitzustellen. Hierzu gehören die personellen und finanziellen Ressourcen zur Gestaltung des Platzes, die Berücksichtigung des angrenzenden Grundstückes der Stadt sowie die koordinierende Ressourcen zur Umsetzung der Planungsgruppe.
... wir halten Euch auf dem Laufenden! ...
29.05.2021 _ Statement zur 3. Grundschule, die viel zu spät realisiert wird …
Vorbemerkung
Liebe Eltern … die folgenden Zeilen sind eine Momentaufnahme und Ausdruck von Frustration, Enttäuschung und auch Wut aus Sicht eines Elternteils im Spannungsfeld zwischen Corona und dem Mandat, die Interessen unserer Kindern in Sarstedt bestmöglich zu vertreten.
Kurze Skizzierung der Situation
Liebe Eltern … sicherlich habt ihr aus der regionalen Presse mitbekommen, dass sich der KiTa-Stadtelternrat aktuell intensiv zusammen mit den beiden Grundschul-Elternvertreter/innen (Kastanienhof-Schule und Regenbogen-Schule) bei der Umsetzung der dritten Grundschule engagiert. Dies tun wir neben der ebenso unerträglichen Frustration im Zusammenhang mit der Novellierung des Niedersächsischen KiTa-Gesetzes. Wir tun dies insbesondere aus dem Augenblick heraus, dass die Institutionen „Kindergarten und Grundschule“ zusammen als „ganzheitliches kommunales Bildungskonzept“ zu betrachten sind und dementsprechend auch gedacht werden müssen. Jedes Jahr verlassen viele Kinder die Kitas und münden auf eine der beiden Grundschulen in Sarstedt ein. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die Kapazitäten für eine „räumlich angemessene Beschulung“ seitens der Stadtverwaltung seit Jahren fehl geplant wurden bzw. werden.
Corona hat uns gezeigt, wie wichtig Raum für Begegnung und Entwicklung ist. Dieser Raum wird durch diese Fehlplanung weiter verknappt. Seit Jahren war geplant eine „dritte“ bzw. eine „neue“ Grundschule in Sarstedt umzusetzen. Jetzt ist der Druck so groß, dass in aller Eile die Standortsuche abgeschlossen ist und nun die üblichen Mühlen von Vergaben, politischen Beschlüssen, Bewertungen und natürlich der eigentlichen Baumaßnahme umzusetzen ist. Es vergeht kostbare Zeit, Zeit die in der Perspektive eines Kinderlebens die gesamte Grundschulzeit bedeutet! Da sich bereits zu Beginn der Standortsuche herauskristallisierte, dass die dritte Grundschule im Giebelstieg entstehen soll, haben wir, die Elternvertretungen angeregt – auf Grund der guten Erfahrungen mit der Container-Lösung des Kindergartens „Auf der Kassebeerenworth“ – bis zur Inbetriebnahme der neue Grundschule hier einen attraktiven Lernort ab 2022/23 zu schaffen. Das hätte zudem den Vorteil gehabt, die dortige Schulsporthalle mit zu nutzen. Ebenso hätte die Chance bestanden, die Container nach Umzug in die „dritte“ Grundschule als Kindergarten, Hort oder als „Haus der Musik“ zu nutzen. Damit wäre hier im Giebelstieg ein echter „Bildungs-Campus für Kinder in Sarstedt“ entstanden.
Viele Eltern mit denen wir gesprochen haben, fanden diese Idee ab 2022/23 im Giebelstieg charmant und sinnvoll.
Aber - die Lösung, die die Stadt uns Eltern und unseren Kindern jetzt anbietet - sieht vor, dass Container auf dem Schulhof der Kastanienhof-Schule gestellt werden und parallel dazu Bauarbeiten (Mensa-Vergrößerung) umgesetzt werden. Als „Ausgleichsfläche“ werden die „Tüntelgärten“ erschlossen.
Anbei haben wir Euch die Berichterstattung aus Hildesheimer Zeitung chronologisch abgebildet, damit ihr Euch selber ein Bild machen könnt. Es ist schade, dass gute Ideen nicht weiter verfolgt werden. Wie Eingangs schon erwähnt, diese Zeilen sind eine Momentaufnahme und Ausdruck von Frustration, Enttäuschung und Wut. Kinder haben gerade jetzt - durch Corona - die bestmöglichen Bedingungen zu erhalten!
Als Eltern, Bürger*innen dieser Stadt und Elternvertretungen entschuldigen wir uns hiermit bei unseren Kindern für die ungerechte Berücksichtigung eurer Bedarfe!
StER, Sarstedt 29.05.2021
Anbei die chronologische Berichterstattung als "Presseausschnitte" ...
27.05.2021 _ Update "Corona" _ wir machen uns Sorgen - Solidarität für unsere Kinder
In der heutigen Zeitung war ein landesweiter Bericht zur Situation unserer Kinder. Hierzu haben wir auch im letzten Ausschuss „Kindertagesstätten und Schulen“ berichtet und auf konkrete Auswirkungen hingewiesen. Wir haben deutlich beanstandet, dass die Einstellung der Schuleingangsuntersuchungen durch den Landkreis Hildesheim inakzeptabel ist!
Mit den folgenden Hinweisen und Links möchten wir euch als Eltern Hilfestellung geben und auch Informationen an die Hand geben, mit denen ihr besser durch die Coronazeit kommt. Insbesondere ist uns wichtig auch den Fokus auf die Kinder zu lenken. Im Zentrum steht die Frage: Was kann die Familie tun um das Verlorene aufzufangen?
Die Region Hannover hat zu den Folgen der Corona Pandemie eine Statistik erhoben. Im nachfolgenden Link sind die Daten und Zahlen aus der COPSY-Studie (COrona und PSYche) zu entnehmen. LINK (Download)
Auf der Seite der Landeselternvertretung der niedersächsischen Kindertagesstätten (LEV NDS KiTa) findet ihr einige Anregungen / Hilfestellungen:
Bewegung-für-kinder-in-Coronazeiten
Sorge-und-Gewalt-in-Coronazeiten
Schuleingangsuntersuchung-und-Übergang-Schule-in-Coronazeiten
StER, 27.05.2021
27.05.2021 _ Update zum NKitaG / am 7. Mai war die Anhörung zum NKitaG
... vom Bündnis für Kinder und Familien in Niedersachsen e. V. (Danke an Euch!)
Liebe Kita-Fachkräfte, liebe Eltern, liebe Unterstützende, es liegen aufregende Wochen hinter uns. Spätestens seit März sind Fachkräfte, Kitas, Gewerkschaften, Verbände und Eltern in ganz Niedersachsen aktiv, um der Landespolitik zu signalisieren, dass der vorliegende Entwurf eines NKitaG nicht akzeptiert wird. Die Novellierung eines längst veralteten Kita Gesetzes kann nicht kostenneutral funktionieren. Zumindest dann nicht, wenn man ein glückliches und gesundes Aufwachsen der Kinder sowie die Arbeitssituation der Fachkräfte in den Blick nimmt. Eure und unsere Aktionen sind insofern erfolgreich, als dass es der Landesregierung zumindest nicht gelungen ist, den umstrittenen Gesetzentwurf während der Corona-Pandemie ohne Proteste durchzuwinken.
Es waren Eure tollen und kreativen Aktionen vor Ort sowie die Flut an E-Mails und Postkarten, die ihre Wirkung nicht verfehlt haben. Die politischen Entscheidungsträger*innen spüren ganz offensichtlich den Druck und aus anderen Bundesländern hört man, dass der niedersächsische KitaProtest Vorbild-Charakter gewinnt. Das ist großartig und trotzdem ist eine politische Kehrtwende bisher leider nicht absehbar. Was kann jetzt noch getan werden? Vieles! Am 7. Mai war die Anhörung zum NKitaG im Kultusausschuss. Auch hier war die Kritik am Gesetzentwurf nahezu einstimmig. Nun warten wir gespannt auf die versprochenen Entwürfe für die Durchführungsverordnungen. Auch diese werden voraussichtlich keine Verbesserungen bringen und müssen kritisch daraufhin geprüft werden, ob sogar Absenkungen der bisherigen Standards enthalten sind.
Da das NKitaG zum 1. August in Kraft treten muss (aufgrund der zu integrierenden Kindertagespflege), muss noch im Juni/Juli mit einem Beschluss des Landtags gerechnet werden. Bis dahin müssen wir den Druck aufrechterhalten. Die bisherigen Aktionswochen sollten wir alle gemeinsam zu „Aktionsmonaten“ ausweiten. Macht weiter, seid so kreativ und hartnäckig wie bisher und zeigt den Politiker*innen – auch denen bei Euch vor Ort – dass wir trotz der Pandemie viele sind. Und ganz wichtig: Macht Eure Aktionen und Stimmen öffentlich.
Über Eure eigenen Träger und Kanäle, aber gerne auch, indem Ihr Eure (freigegebenen) Bilder, Texte, Videos usw. schickt an: info@buendnis-fuer-kinder-nds.de Unter folgenden Links findet Ihr noch einmal Ideen für (Mail-)Aktionen etc.:
http://www.buendnis-fuer-kinder-nds.de/fileadmin/user_upload/texte/Aktionsvorschlaege_Kitagesetz.pdf
Als Bündnis für Kinder und Familien planen wir aktuell ebenfalls eine neue Kampagne, über die wir Euch zeitnah informieren und um Verbreitung bitten werden. Folgt uns gerne bei Facebook und Twitter, um aktuelle Infos zu erhalten:
https://twitter.com/undfamiliennds
Hier der Infobrief des Bündnis für Kinder und Familien in Niedersachsen e. V.
09.04.2021 _ Dritte Grundschule ja, aber nur mit Container am Standort "Giebelstieg"
Liebe Eltern,
wir hoffen es geht Euch und euren Kindern gut - in der aktuellen Situation - zwischen dem „Auf und Ab“ bzw. den wechselnden behördlichen Szenarien. Haltet weiter durch!
Mit dem heutigen Update möchten wir Euch über eine wichtige Entwicklung in Sarstedt informieren, die Euch Alle! - alle Eltern von Schul- und Kindergartenkindern in Sarstedt betrifft.
Ihr konntet heute in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung 09.04.2021 / Sarstedter Teil unter der Überschrift „Übergangslösung: Wohin mit den Klassenraum-Containern?“ erfahren, dass die Verwaltung der Stadt Sarstedt nun endlich die Realisierung des Beschlusses vom 25.08.2016 (!) konkretisieren und umsetzen möchte. In dem dafür vorliegenden Antrag der Stadt Sarstedt vom 17.03.2021 spricht sich die Stadt für die Errichtung einer dritten Grundschule auf dem Gelände der alten „Giebelstieg-Schule / Auf der Kassebeerenworth“ aus. Doch bis diese Schule für unsere Kinder genutzt werden kann (wahrscheinlich 2024), sind die vorhandenen Raumkapazitäten für die Beschulung der Kinder auf dem Schulgelände der Kastanienhof „alternativ“ über Container sicherzustellen.
Dieser Vorschlag der Verwaltung ist für die Elternvertretenden der Schulen sowie des Kita-Stadtelternrates als Vertretung für die Vorschulkinder und die künftig einzuschulenden Kinder nicht hinnehmbar. Daher haben die wir, die Elternvertretungen der beiden Grundschulen und der Kita-Stadtelternrat einen gemeinsamen Antrag für die kommende Sitzung am 15.04.2021 eingereicht und entsprechend begründet:
„Die Schulhöfe beider Grundschulen sind bereits jetzt für die tatsächlich beschulten Kinder zu eng und räumlich zu klein. Entsprechende pädagogische Räume, qualitative Rückzugsorte bzw. Bewegungsräume gehen durch die Errichtung von Containern auf dem Schulhof verloren. Dies hat unmittelbar negative Auswirkungen auf die sozialen und bildungsrelevanten Entwicklungen der zu beschulenden Kinder. Ebenso wirken sich enge Räumlichkeiten konterkarierend auf die bildungs-, entwicklungs-, und lernpsychologischen Aspekte der Kinder aus. Insbesondere durch die aktuelle Entwicklung im Zusammenhang mit Corona ist es wichtig, dass Abstände und ausreichend Raum für die Entwicklung und die Begegnung der Kinder und den pädagogischen Fachkräften zur Verfügung steht.“
Daher fordern wir die Verwaltung auf, „die Einrichtung bzw. die Schaffung einer Zweigstelle (Dependance) der Grundschulen in Sarstedt an bzw. auf einem geeigneten Grundstück, unter Berücksichtigung baurechtlicher Anforderungen in Form einer Containerlösung für das kommende Schuljahr 2021/2022 (spätestens jedoch zum Schuljahr 2022/2023) einzurichten. Die Containerlösung ist vergleichbar zur Kindertagesstätte „Auf der Kassebeerenworth 17a“ zu planen und auf dem angrenzenden Gelände der Kindertagesstätte „Auf der Kassebeerenworth“ zu errichten. Durch die Containerlösung ist eine Beschulung von vier Klassen sicherzustellen. Die Containerlösung ist bis zur Errichtung und Eröffnung der dritten Grundschule zu nutzen. Aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Anmietung der Containerlösung zu präferieren.“
Wir können es nicht verantworten, dass unsere Kinder in den überfüllten Schulgebäuden und Schulhöfen beschult werden.
Es ist wichtig, dass wir zeitnah Bedingungen schaffen, die es unseren Kindern an beiden bzw. zukünftig den drei Standorten ermöglichen, sich bestmöglich zu entwickeln und zu lernen.
Bitte verfolgt die Entwicklungen und setzt Euch mit ein! V
Wir halten Euch auf dem Laufenden!
Herzlich, Euer KiTa-Stadtelternrat
05.04.2021 _ Kitas öffnen zum 07.04.2021
Mehr Infos unter: https://www.facebook.com/HildesheimLandkreis/
26.03.2021 _ aktuelle Entwicklungen zur Notbetreuung
Aufgrund der aktuellen 7-Tagesinzidenz in Hildesheim ist davon auszugehen, dass wir möglicherweise zeitnah wieder in das Szenario C wechseln müssen, siehe folgende Information der Stadt Sarstedt vom 08.03.2021 sowie Pressebericht vom MK Niedersachsen, vom 25.03.2021.
I. Öffnung bei 7-Tage-Inzidenz drei Tage unter 100:
Szenario B in Kindertageseinrichtungen:
- Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario B und sind damit im Grundsatz geöffnet. Es gilt damit der eingeschränkte Regelbetrieb: Betreuung in Regelgruppengröße, aber keine Gruppenmischung
II. Reduktion bei 7-Tage-Inzidenz drei Tage über 100 („Notbremse“):
Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen („Kita-Szenario C“):
- Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario C plus Notbetreuung für bis zu 50 Prozent der Kinder, die normalerweise betreut werden." (Pressebericht MK Niedersachsen vom 25.03.2021)
Hier noch einmal der Link Antrags/Formblatt zur Beantragung eines Notbetreuungsplatzes.
24.03.2021 _ Petitionen und andere Aktionen gegen das NKiTaG gestartet .. bitte teilen und unterzeichnen!
Liebe Eltern,
wir haben schon viel über die Novellierung des Niedersächsischen KiTaG berichtet (siehe unten). Die vorliegende Novellierung des KiTaG ist eine Farce und eine Beleidigung für unsere Kinder und die Fachkräfte in den Einrichtungen! Denn die Neuerungen dürfen nichts kosten – Kostenneutralität ist das Unwort in dieser ganzen Misere – das Geld wurde bereits ausgegeben, um die Beitragsfreiheit zu finanzieren.
GEMEINSAM mit dem Kita-Personal, Gewerkschaften und vielen weiteren Institutionen müssen WIR – ELTERN – protestieren! Zum Wohle unsere Kinder MUSS in die Qualität von Kitas investiert werden!
Bitte unterstützt folgende Petitionen: (Unterschreiben / Teilen / Mitmachen)
Wir müssen etwas tun – alle, egal was! Neben den Postkartenaktionen, Petitionen - Schreibt zum Beispiel eine E-Mail!
Richtet Eure Forderungen gezielt an:
Kultusminister Tonne: poststelle@mk.niedersachsen.de
Finanzminister Hilbers: poststelle@mf.niedersachsen.de
Ministerpräsident Weil: ministerpraesident@stk.niedersachsen.de
und den an die verantwortlichen Landtagsabgeordneten:
Landtagsabgeordneter für Sarstedt Herr MdL Markus Brinkmann: Markus.Brinkmann@LT.Niedersachsen.de
Hier eine kleine Text Idee:
Sehr geehrte/r Frau/Herr …,
Seit Jahren warten wir auf eine zeitgemäße Anpassung des KitaG von 1993. Die überarbeitete Fassung, die Ihnen nun im Entwurf vorliegt, hat leider nur das Ziel der Kostenneutralität und verbessert nicht im Geringsten die Rahmenbedingungen – weder für unsere Kinder, noch das Fachpersonal!
Die Kinder verbringen mittlerweile mehr Zeit in der Kita als früher, so dass das KitaG alles andere als zeitgemäß ist. Das neue KitaG muss eine vernünftige und qualitativ hochwertige Basis für die Entwicklung der Kinder mit dem Fokus auf deren bedürfnissgerechte Ausgestaltung von räumlichen und personellen Ressourcen sein.
- WIR BRAUCHEN eine einheitliche und verlässliche Regelung für INTEGRATION/INKLUSION entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention
- WIR BRAUCHEN eine DRITTE FACHKRAFT in der Krippe unabhängig (!) von der Kinderzahl
- WIR BRAUCHEN eine verlässliche PERSONALAUSSTATTUNG und personellen Einsatz ausschließlich durch PÄDAGOGISCHE FACHKRÄFTE
- WIR BRAUCHEN die Benennung eines PERSONALSCHLÜSSELS, der den heutigen Anforderungen entspricht
- WIR BRAUCHEN mehr VERFÜGUNGSZEITEN und mehr Zeit für FORTBILDUNGEN
- WIR BRAUCHEN verbindliche Regelungen zur FACHBERATUNG
- WIR BRAUCHEN SIE – dieser Gesetzesentwurf erfüllt NICHT die Ansprüche an ein “Gutes-Kita-Gesetz”!
Unsere Kinder sind die Zukunft – sorgen Sie mit einem vernünftigen KitaG für ein Fundament zum Wachsen!
Es ist Wahljahr – im Windschatten der Pandemie ein so wichtiges Gesetz im stillen Kämmerlein durchzuwinken wird in den Köpfen aller Betroffenen bleiben – können Sie sich das leisten?!
Ändern Sie etwas.
Viele Grüße, …
Bitte unterstützt uns!
Bleibt Gesund! Euer StER Sarstedt
PS: Hier noch eine wunderbare Performance von engagierten Erzieherinnen! Danke Dafür!
19.03.2021 _ Bericht aus dem Ausschuss für Schulen und Kindergärten
Liebe Eltern,
wir möchten Euch kurz über den Ausschuss für Schulen und Kindertagesstätten vom 17.03.2021 berichten. Die Tagesordnung findet ihr unter dem folgenden Link. Trotz des sehr einnehmenden und wichtigen Themas „Dritte Grundschule für Sarstedt“ ist es erfreulich, dass der Kita-Stadtelternrat einige wichtige Themen platzieren konnte, hier skizzieren wir die Themen, die entsprechend den Bereich Kita betreffen:
Zustimmung Waldkindergarten
Trotz des sehr einnehmenden und wichtigen Themas „Dritte Grundschule für Sarstedt“ ist es erfreulich, dass sich der Ausschuss für die Realisierung eines Waldkindergartens auf dem Bocksberg in Sarstedt ausgesprochen hat. Der Stadtelternrat hat dieser Realisierung mit seiner Stimme zugestimmt. Es ist eine Bereicherung in der Angebotsstruktur der 14 Kitas in Sarstedt. Das Konzept bzw. die Beschlussdrucksache ist öffentlich und findet ihr hier.
Gebührenerstattung
Es wurde unserseits dargelegt, dass die getroffene Entscheidung, dass die Erstattung der Gebühren ab dem 11.01.2021 aus Sicht der Elternschaft unsolidarisch und den betroffenen Familien nicht gerecht wird. Insbesondre weil die Elternschaft im Vorfeld nicht einbezogen und vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Wir als StER hätten uns eine Erstattung ab dem 15.12.2020 gewünscht mind. aber ab dem 01.01.2021. Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang dargelegt, dass die Entscheidung mit Verweis auf den Erlass des MK und in Abstimmung mit den anderen HVB (Hauptverwaltungsbeamten = Bürgermeister/innen) im Landkreis Hildesheim getroffen wurde.
Wir begrüßen, dass die Verwaltung diese Enttäuschung nachvollziehen konnte und dies zum Anlass nimmt, zukünftig stärker mit dem StER in Kontakt zu treten.
Optimierung und bessere Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Stadtelternrat
Insbesondere mit Hinweis auf die Corona-Situation und den damit verbundenen Herausforderungen haben wir zum Ausdruck gebracht, dass Eltern bzw. die gewählte Elternvertreter/innen besser im Vorfeld zu informieren und zu beteiligen sind. Wir möchten mitgenommen werden und unsere guten Ideen mit behandelt wissen. Wir sind zuversichtlich, dass sich die Kommunikationsstruktur verändert wird.
Optimierung bei der Bedarfsplanung für Krippen- und Kita-Plätzen
Durch die Stadtverwaltung wurde der aktuelle (bzw. überarbeitete) Kindergartenbedarfsplan vorgestellt. Als StER haben wir vorgeschlagen, dass bei den zukünftigen Bedarfsplanungen Aussagen zu den Anmeldezahlen differenziert nach Betreuungsumfang hinterlegt werden. Wir möchten wissen, ob der beantragte Betreuungsumfang entsprechend bedient werden kann. Nach uns vorliegenden Quellen des Niedersächsischen Landkreistages hat sich der Bedarf nach Plätzen mit umfangreichen Betreuungszeiten entsprechend verändert. So hatten 2012 bspw. Kinder zwischen 3 und 7 Jahren eine Betreuungszeit von 28,5 Stunden in der Woche; 2020 waren es bereits 33,2 Stunden. Dieses Entwicklung bzw. Verhältnis ist bei der Bedarfsplanung stärker in den Blick zu nehmen.
Platzsharing
Die 7-Tage-Inzidenz des LK Hildesheim war mit Stand: 16.03.2021 / 21:00 Uhr, bei 67,4 – Mit Stand heute (19.03.2021) liegt Zahl knapp bei 80. Wenn die Inzidenz auf über 100 bis unter 200 liegt, dann würden die Kitas in das Szenario C wechseln und damit wieder in den Notbetrieb gehen - (geschlossen mit bis zu max. 50 % Notbetreuung) – mit Blick auf die Kinder und die Eltern die am Limit sind - wünschen wir uns – unter der Regie der Stadtverwaltung – mit den Trägern ins Gespräch zu gehen um über kreative Lösungen zu sprechen. Es brauch eine Strategie, damit nicht wieder Kinder bis zu 3 Monaten nicht gesehen werden. Für eine bestmögliche Entwicklung gilt „Kinder brauchen Kinder“.
Schuleingangsuntersuchung
Wir berichteten hierzu im Ausschuss: Der Seite des Gesundheitsamtes des LK Hildesheim (Stand 16.03.2021) ist zu entnehmen, dass Schuleingangsuntersuchungen grundsätzlich von den Gesundheitsämtern durchgeführt werden. Ziel ist es, Kinder rechtzeitig vor der Einschulung auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die die Schulfähigkeit beeinträchtigen könnten, zu überprüfen. „bereits seit März 2020 mussten landesweit die bereits geplanten Schuleingangsuntersuchungen abgesagt werden“. Laut Aussage des Landkreises Hildesheim wird dies auch bis auf weiteres dabei bleiben. Begründet ist dies mit dem sehr dynamischen Infektionsgeschehen und das in diesem Zusammenhang alle Mitarbeiter/innen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes auch weiterhin unverzichtbar für die Bekämpfung der Pandemie. Der LK geht nicht davon aus, dass dies auch nicht vor März 2021 der Fall sein wird. = 1 Jahr ohne Schuleingangsuntersuchung!
Ergänzend zu den Früherkennungsuntersuchungen durch die Kinderärzte, ist im Landkreis Hildesheim seit 2011 das Programm „PIAF – Prävention in aller Frühe“ kreisweit im Einsatz. Aber nach dem uns vorliegenden Informationen, wurde auch dieses Programm seit geraumer Zeit nicht durchgeführt. Das würde auch keinen Sinn machen, da die Kitas faktisch ab dem 15. Dezember 2020 (deutlicher Appell des MK) bis 08.03.2021 nur in der Notbetreuung waren. Wir als StER monieren diese Situation und würden uns wünschen, wenn die Verwaltung das Gespräch zum Gesundheitsamt sucht und die Notwendigkeit der Umsetzung dieser Untersuchungen / Früherkennungen deutlich formuliert. Wir wissen, aus den verschiedensten wissenschaftlichen Quellen und Berichten, dass das zurückliegende Jahr bei einigen Kindern zum Teil zu massiven Entwicklungsverzögerungen psychischen und pathologischen Belastungen führt. Ich möchte nicht polemisch werden, „aber diese Entwicklung ist verantwortungslos und unfaire gegenüber unseren Kindern“. Ein ganzes Jahr Corona geht nicht spurlos an den Kindern vorbei! Der Schaden an unseren Kindern ist mit Geld nicht wieder „gut zu machen“ - Fakt ist, Kinder leiden leise und einige Kinder brauchen dringend die Struktur und das Auge der Fachkräfte im Kindergarten!
Die Verwaltung der Stadt Sarstedt sicherte zu, dass dieses Thema gegenüber dem Landkreis zu erörtern. Wir begrüßen dies und bleiben weiterhin am Ball.
Euer StER! 19.03.2021
11.03.2021 _ die Kampagne fängt an - Mitmachen!
Am heutigen Tag wurde in der Hildesheimer Allgemeine Zeitung über die Novellierung des NKiTaG berichtet. Vielen Dank an den Autor Jo-Hannes Rische! Den Artikel findet ihr hier.
Der Landtag wird am Dienstag, 16. März 2021 in seiner 102. Sitzung unter TOP 5 (siehe hier Tagesordnung) mit der Beschlussdrucksache Drs. 18/8713 erstmals den Entwurf eines „Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege“ (NKiTaG) beraten. Wir (Stadtelternrat und die Landeselternvertretung) verlangen (wie bereits berichtet) deutliche und verbindliche gesetzliche Veränderungen und keine mündlichen Versprechen. Um unserer Forderung auch den deutliche Nachdruck zu verleihen, bitten wir Euch an der Postkartenaktion teilzunehmen.
Bitte ladet Euch die beigefügte Datei runter und sendet diese an die hinterlegte Adresse. Hier die Postkarte!
25.02.2021 _ GEMEINSAMER APPELL ZUR QUALITÄTSVERBESSERUNG IN KITAS – NOVELLIERUNG KITA-GESETZ
Zusammen mit Gewerkschaften, Kirchen und den Kita-Beschäftigte kritisieren wir als Stadtelternrat Sarstedt offen, den vorliegenden Entwurf und das damit weitere Vorgehen. Ende des Jahres hatten „wir“ zusammen mit anderen Elterninitiativen entsprechend Stellung bezogen und den Entwurf aus dem Hause von Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) fachlich beanstandet. Aktuell scheint es so, dass im Schatten der Corona-Situation nun das „Durchbringen“ durch das MK forciert wird. Geplant ist, dass im März/April 2021 der Entwurf im Landtag eingebracht wird und anschließend Wochen beraten werden soll. Es ist beabsichtigt, dass es zum 01.08.2021 in Kraft treten soll.
Wir stehen hinter dem Bündnis, welches sich aus Gewerkschaft ver.di, der Konföderation der evangelischen Kirchen, dem Büro der katholischen Kirche, dem Bündnis für Familien und Kinder sowie die Landesarbeitsgemeinschaften der Elterninitiativen und die Freie Wohlfahrtspflege zusammensetzt.
Im Zentrum der Kritik stehen weitere folgende Punkte:
· Weitgehende Ersetzung des Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrags der KiTa durch einen (gemäß SGB VIII) Förderauftrag
· Keine Festschreibung der dritten Kraft in Kindergartengruppen
· Keine Verbesserung der Verfügungszeiten
· Keine verbindliche Regelung der Fachberatung
· Keine Umsetzung der Inklusion / Kein Rechtsanspruch auf einen integrativen Kindergartenplatz
Fest steht, "dass mit der vorliegenden Novellierung die Kindertagesstätten weder auf die künftigen Anforderungen vorbereitet, noch die dringend notwendigen qualitativen Verbesserungen vorgenommen werden."
Daher bitten wir Euch, sich gegen dieses Gesetzesvorhaben einzusetzen. Anbei findet ihr den „GEMEINSAMER APPELL ZUR QUALITÄTSVERBESSERUNG IN KITAS – NOVELLIERUNG KITA-GESETZ“. Bitte teilt unter dem #NKiTaG auf den diversen Medien und Online-Plattformen den gemeinsamen Appell.
Unter folgenden Link findet ihr weitere Stellungnahmen:
https://www.nifbe.de/infoservice/aktuelles/1823-in-der-diskussion-das-neue-kitag
Unter dem Eintrag vom 30.12.2020 (siehe unten) findet ihr unsere Stellungnahme und weitere Details, wie beispielsweise die Synopse und den Gesetzesentwurf.
Gerne stehen wir Euch bei Fragen und Anregungen zur Verfügung!
Euer StER Sarstedt
17.02.2021 _ Sachstand und Statements
Liebe Eltern,
das letzte Update liegt einige Tage zurück. Die getroffenen (politischen) Entscheidungen zu den Öffnungen von Frisören und Blumenläden sind impulsartig aus Elternperspektive nur schwer zu ertragen. Es wird wieder einmal deutlich, dass die politischen Entscheidungen fernab einer sich den Eltern und Kinder täglich ergebenden Realität getroffen werden. Im Spannungsfeld zwischen dem weiterhin bestehenden „Ernst der Lage – Stichwort Mutation B 1.1.7“ und den Herausforderungen, die sich aus den Entscheidungen einer mangelnden Strategie und der politischen Planungslosigkeit ergeben, erstreckt sich ein weites Feld. Die Beurteilung und die subjektive Einschätzung obliegen hier jedem Einzelnen.
Es ist erfreulich - vielleicht aber auch zynisch, - dass Familien in dieser Situation nochmals einen homöopathischen Kinderbonus wegen der Corona-Pandemie in Höhe von 150 Euro (einmalig) erhalten. Strategischer in diesem Zusammenhang wäre es jedoch gewesen, die Kindergärten und Schulen mit Luftfiltersysteme auszustatten, dass wäre die Wertschätzung, die pädagogische Fachkräfte und Kinder verdient hätten. Gerade die mangelnde Achtung, die fehlende Transparenz bei Entscheidungen und die unzureichende Mitwirkung bzw. die fehlende partizipative Mitgestaltung durch die betroffenen Eltern erhöhen die aktuell sichtbare und spürbare Frustration.
Hierzu möchten wir Euch folgende wertvolle Beiträge und einen Link zur Petition der der Landeselternvertretung der niedersächsischen Kindertagesstätten (LEV-KiTa) mitteilen. Bzgl. der Petition weisen wir darauf hin, dass die geforderte Öffnung aus unserer Sicht nur mit den oben aufgeführten Schutzmaßnahmen sinnvoll und verantwortungsvoll sein kann. Hier der Link.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf die beiden offenen Briefe an den Minister Tonnen hinweisen. Es ist erfreulich, dass auch hier die Fachkräfte aus dem niedersächsischen Osterholz eine zu unterstützenden Position beziehen und die Kinder in den Blick nehmen. Hier der Link.
Der dritte Beitrag ist ein offener Brief der Landeselternvertretung der niedersächsischen Kindertagesstätten (LEV-KiTa) und unterstreicht die oben aufgeführte Petition. Hier der Link.
Bitte bleibt Gesund, haltet durch und achtet auf Euch!
Euer StER
20.01.2021 _ Information zur Erweiterung des Kinderkrankengeldes
Liebe Eltern,
über die BEVKi - Bundeselternvertretung für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege - haben wir heute die Information bzw. die Musterbescheinigung für den Nachweis der Nicht-Inanspruchnahme von Kita, Kindertagepflege, Schule bei Beantragung von Kinderkrankengeld des BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) zur Verfügung gestellt bekommen. Die Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, die Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind von 10 auf 20 Tage zu verdoppeln (für Alleinerziehende auf 40 Tage) und eine Inanspruchnahme auch bei geschlossenen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen bzw. einem eingeschränkten Betrieb zu ermöglichen. Anträge für das Kinderkrankengeld sind durch die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Sollten Krankenkassen einen Nachweis durch die Einrichtungen verlangen, hat das BMFSFJ im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit die beigefügte und verlinkte Musterbescheinigung entwickelt, die von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen verwendet werden kann und eine Ergänzung zum formellen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt.
Weitere Informationen zu den Regelungen rund um die Erweiterung der Kinderkrankentage findet ihr auch auf der Website des ressortzuständigen Bundesministeriums für Gesundheit <https://www. bundesgesundheitsministerium. de/ oder auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend <https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/ themen/corona-pandemie/ kinderbetreuung-bei-schul-- und-kitaschliessungen> .
Viele Grüße, Bleibt Gesund!
16.01.2021 _ Information zur Erweiterung des Kinderkrankengeldes
Liebe Eltern bzw. Erziehungsberechtigte,
wir möchten Euch darüber informieren, dass der Deutsche Bundestag am 14.01.2021 den Anspruch auf Kinderkrankengeld erweitert hat: Gesetzlich versicherte Eltern, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen, können im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, insgesamt bei mehreren Kindern maximal 45 Tage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil, maximal bei mehreren Kindern auf 90 Tage. Diese neue Regelung gilt rückwirkend ab 5. Januar 2021.
Der Anspruch besteht neben Krankheitsfällen von Kindern auch dann, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Kitas wegen der Infektionslage aufgrund von Quarantänefällen geschlossen sind oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt wurde. Dies gilt auch für den Fall, dass das Kind auf Grund der Empfehlung von behördlicher Seite die Einrichtung nicht besucht hat.
Für die Fälle, in denen ihr euer Kind / eure Kinder zu Hause selbst betreut, empfehlen wir, diese Möglichkeit zu nutzen. In diesem Fall sollte Euch von Eurem Träger ein entsprechender Nachweis ausgestellt werden, mit dem ihr den erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld geltend machen könnt. Ihr benötigt in diesen Fällen keine Bescheinigung einer Kinderärztin oder eines Kinderarztes.
Trotz dieser Möglichkeit bittet der StER Sarstedt eindringlich, dass die Träger und deren Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung den Notbetrieb aufrechterhalten, damit in den Fällen, in denen Eure Kinder, die auf die (Not)Betreuung angewiesen sind, dieses ermöglicht wird.
Wenn ihr privat versichert seid und deshalb keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld habt, kommt unter bestimmten Voraussetzungen eine Verdienstausfall-Entschädigung nach § 56 Abs. 1a des Infektionsschutzgesetzes in Betracht, allerdings nur dann, wenn eine (Teil-) Schließung der Kita(-Gruppe) erfolgt.
In wie weit ein Musterformular, für einen Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht wurde uns noch nicht mitgeteilt ggf. gibt es bei den Krankenkassen entsprechende Muster. Es ist mit Blick in die anderen Bundesländer anzunehmen, dass diese Bescheinigung von der Kita-Leitung unterschrieben werden muss.
Wir möchten uns insbesondere bei den Erzieher*innen für das große Engagement bedanken!
Vielen Dank!
Bleibt Gesund! Euer StER Sarstedt Hier die Info zum Download!
14.01.2021 _ 2. Umfrage der Landeselternvertretung der niedersächsischen Kindertagesstätten
Wie geht es euch und euren Kindern?
Mit der Verschärfung im 2. Lockdown und der Kitaschließung trifft es die Familien mit Kleinkindern besonders hart. Wir stellen fest, dass alle Träger und Kommunen ein eigenes Vorgehen beschreiten. Um hier etwas Klarheit und Belastbarkeit in der Auseinandersetzung mit den Entscheider*innen zu bekommen, bitten wir um die Teilnahme der 2. Umfrage der Landeselternvertretung niedersächsischen Kindertagesstätten. Wir wollen wissen wie es euch geht. Habt Ihr einen Notbetreuungsplatz? Zahlt Ihr Kitagebühren? Wie stellt Ihr euch den Herausforderungen und wie geht es euch und euren Kindern mit der aktuellen Situation? Bitte teilt die Umfrage und leitet diesen andere Eltern in Niedersachsen weiter. Danke!
Diesmal können auch Eltern mitmachen, die Ihre Kinder in der Kindertagespflege (Tagesmutter) untergebracht haben.
12.01.2021 _ Kabinett beschließt zusätzliche Krankentage zur Kinderbetreuung
Kabinett beschließt zusätzliche Krankentage zur Kinderbetreuung Eltern können 20 statt zehn Tage Kinderkrankengeld beantragen – auch für coronabedingte Betreuung. Der Bundestag muss entscheiden, die Koalition aber ist sich einig. Das Bundeskabinett hat die Ausweitung beschlossen. Dies teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Das Verfahren befindet sich aktuell im Umlaufbeschluss - so kann die Vorlage schneller im Bundestag beraten werden. Weitere Details unter folgenden Links:
HAUFE _ Längerer Anspruch auf Kinderkrankengeld
BMFSFJ _ Finanzielle Unterstützung
Bundesregierung _ Unterstützung für Selbstständige und Unternehmen
Abschließender Hinweis des Tages ... Statement der Landeselternvertretung "Die Not in den Kitas" _ 12.01.2021
10.01.2021 _ Hilfe bei Ablehnung der Notbetreuung / Statement des StER Sarstedt
Liebe Eltern,
heute am 10.01.2021 ist die Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) – Veränderung. Hierzu die wichtigsten Infos und eine Hilfestellung für ggf. nicht plausible abgewiesene Anträge auf Notbetreuung.
1. in Rücksprache zwischen dem Kita LEV Niedersachsen und dem niedersächsischen Kultusministerium können sich Eltern mit abgelehnten Notbetreuungsanträgen an das MK wenden. Die Kontaktdaten zu den zuständigen Kolleginnen senden wir Euch gerne zu. Bitte schreibt uns kurz an: info@stadtelternrat-sarstedt.de
2. die zu Grunde liegende Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 findet ihr hier,
3. der wesentliche Paragraph 12 (§ 12 Kindertageseinrichtungen) ist hier nochmal besonders herausgelöst.
Statement des StER Sarstedt
Uneingeschränkt – fakt ist, dass die aktuelle Situation (Stichworte: 2. Welle / Mutation des Virus) ernster und bedrohlicher denn je ist. Das wird nicht in Frage gestellt!
Aber fakt ist, die neuen Maßnahmen zeigen vor allem, (wieder einmal) - dass Familien nach wie vor nicht mitgedacht werden. Politiker*innen hatten im Sommer 2020 deutlich betont, dass bei allen zukünftigen schweren Entscheidungen Familien stärker in den Fokus genommen werden sollen. Diese Bekenntnisse (und mehr sind es auch nicht) wurden (auch) im Zusammenhang mit der Doppelbelastung zwischen „Kinderbetreuung und Homeoffice“ betont. Ziel war es, dass sich die Versäumnisse aus dem ersten Lockdown nicht wiederholen.
Die Frustrationen in diesem Zusammenhang bei vielen Eltern sind in den Netzwerken auf Landes- und Bundesebene noch viel deutlicher vernehmbar! Die Situation ist ernst, ja, es sind alle zu schützen: die Kinder, die Erzieher*innen, die Eltern und Großeltern. Das geht nur mit wirksamer Kontaktbeschränkung. Keine Frage! Dafür sind wir auch! Die Lösung dafür ist auch wirklich simpel „ausreichend bezahlter Sonderurlaub“! Das schützt „alle“ bzw. wesentlich mehr – auch viel mehr Erzieher*innen!
Abschließend bitten wir, dass die Verantwortlichen auf Landes- und Kommunalebene wohlwollend die Kitagebühren für Kinder, die nicht im Januar 2021 betreut werden gegenüber den Eltern auszusetzen.
Bleibt Gesund!
08.01.2021 _ aktuelle Entwicklungen zur Notbetreuung / Änderungen der FAQ
Leider hat das Kultusministerium noch immer keine Details zur Notbetreuung bekanntgegeben. Sobald diese vorliegen, informieren wir hier. Es ist höchstbedauerlich, dass die Politik und insbesondere das nds. Kultusministerium wieder in die altbekannten Muster verfällt und relevante Informationen und Regelungen für die kommende Woche wieder erst Freitagnachmittag veröffentlicht. Wieder einmal werden Eltern und Familien nicht mitgenommen und alleingelassen. Es scheint, dass das Land Niedersachsen nicht aus den Erfahrungen des 1. Lockdown gelernt hat und erneut ein völlig uneinheitliches Vorgehen zu Lasten der Eltern und Kinder protegiert. Dies wird deutlich auf kommunaler Ebene im Austauschnetzwerk mit anderen Gemeinde- Stadt und Landkreiselternvertretungen. Anbei weisen wir noch einmal auf die FAQ des MK hin, die heute am 07.01.2021 angepasst wurden. Den Link findet ihr hier.
Die Stadt Sarstedt hat ebenfalls auf ihrer Homepage eine Vorabinformation veröffentlicht. Leider ist es nicht gelungen, dass die Kindertagesstätten ein einheitliches Formblatt zur Beantragung der Notbetreuung verwenden. Den Link zur Stadt Sarstedt und zum Antrags/Formblatt findet ihr hier.
Anbei die Stellungnahme der niedersächsischen Landeselternvertretung. hier
06.01.2021 _ aktuelle Entwicklungen zum 2. Lockdown / zur Notbetreuung auf einen ersten Blick
Liebe Eltern, die Details zur Notbetreuung ab dem 11.01.2021 (durch das niedersächsische Kultusministerium) werden am 07.01.2021 erwartet. Sobald diese veröffentlicht werden, werden wir diese umgehend hier auch zur Verfügung stellen. Bereits am 13.12.2020 hat die Elternlandesvertretung in Niedersachsen aus den Erfahrungen des 1. Lockdown dem MK hierzu entsprechende Hinweise und Anregungen zur Verfügung gestellt. Das Schreiben der niedersächsischen Landeselternvertretung (mit erneuten Hinweisen und Forderungen) vom 05.01.2021 möchten wir Euch hiermit zur Verfügung stellen. Den Link findet ihr hier.
Aktuell ist der StER mit der Stadtverwaltung Sarstedt im Gespräch mit dem Ziel, dass die 14 Einrichtungen in Sarstedt eine einheitliche Auslegung und ein einheitliches Antragsformular für die Notbetreuung verabreden. Wir bitten um lösungsorientierte, rechtzeitige und transparente Einbindung. Weil diese Krise bedauerlich eine chronische ist, müssen wir uns darauf einstellen, auf lange Sicht gemeinsam mit Komplexitäten der Situation konstruktiv umzugehen. Planungs-, Entscheidungs- und Kommunikationswege müssen entsprechend angepasst werden. Dabei müssen alle Bevölkerungsgruppen, vor allem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene berücksichtigt werden.
Bleibt Gesund! Wir bleiben dran.
Weitere relevante Infos hier:
- Hilfe für erwerbstätige Personen, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können und dadurch einen Verdienstausfall erleiden. Link hier https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Entschaedigung-Eltern/entschaedigung-eltern.html
- Corona und Kinderkrankengeld: Unbürokratische Hilfe für Eltern Link hier https://www.dgb.de/themen/++co++8389e764-5019-11eb-b281-001a4a160123
- Infos des MK - Schul- und Kitabetrieb im Lockdown: Distanzlernen, Wechselunterricht und Notbetreuung Link hier https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schul-und-kitabetrieb-im-lockdown-distanzlernen-wechselunterricht-und-notbetreuung-195966.html
- Papier der "INITIATIVE NIEDERSÄCHSISCHER ETHIKRAT NEUE PERSPEKTIVEN FÜR JUNGE MENSCHEN IN DER CORONA-KRISE" vom 16.11.2020 Link hier
- Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 5. Januar 2021 Link hier
Bleibt Gesund!
03.01.2021 _ aktuellen Regelungen zur Schulaufnahme für den Primarbereich ab Schuljahresbeginn 2021/2022
Infos für die Eltern, deren Kinder im Schuljahr 2021 / 2022 eingeschult werden bzw. eingeschult werden können. Hier haben wir für Euch die aktuellen Regelungen zur Schulaufnahme und Sprachstandsfeststellung für den Primarbereich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab Schuljahresbeginn 2021/2022. Die Details findet ihr hier.
Regelungen zur Schulaufnahme
Zusammengefasst geht es um Regelungen, die aufgrund Schulschließungen im Zusammenhang mit Corona notwendig sind. Kernaussagen sind, dass Kinder, die gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 NSchG schulpflichtig sind, werden in der Regel eingeschult, falls die Erziehungsberechtigten nicht von der Möglichkeit des Hinausschiebens des Schulbesuchs um ein Jahr Gebrauch machen (so genannte „Flexi-Kinder“, vgl. § 64 Abs. 1 Satz 2 NSchG).
Noch nicht schulpflichtige Kinder (so genannte „Kann-Kinder“, vgl. § 64 Abs. 1 Satz 3 NSchG), die auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden sollen, sollen nur aufgenommen werden, wenn die Schulleiterin oder der Schulleiter von der Schulfähigkeit des Kindes hinreichend überzeugt ist. Eine Zurückstellung schulpflichtiger Kinder gemäß § 64 Abs. 2 NSchG soll bei unklarer Schulfähigkeit nur erfolgen, wenn die Schulleiterin oder der Schulleiter von einem Entwicklungsrückstand im Einzelfall hinreichend überzeugt ist.
Den Link zum § 64 NSchG findet ihr hier.
Infektionsschutz bei Masern
Den Masernschutz betreffende Nachweise von Kindern, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, müssen der Schule von den Erziehungsberechtigten im Original bis zum Einschulungstermin vorgelegt werden.
Regelungen zur Sprachstandsfeststellung für „Nicht-KiTa-Kinder“
Die Feststellung der Sprachkenntnisse für Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen („Nicht-KiTa-Kinder“), findet in der Regel 15 Monate vor der Einschulung im Rahmen der Schulanmeldung statt. Falls die Infektionslage eine Feststellung des Sprachstandes vor Ort im 2. Schulhalbjahr des aktuellen Schuljahres nicht zulässt, kann diese auf einen späteren Termin verschoben werden, spätestens jedoch bis zu den Herbstferien des folgenden Schuljahres.
Weitere Infos findet ihr hier.
30.12.2020 _ Stellungnahme der niedersächsischen Eltern zu Novellierung des KitaG
Liebe Eltern,
wie ihr vielleicht schon mitbekommen habt, hat die Niedersächsische Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung am 16.11.2020 dem Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des niedersächsischen Rechts der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege zugestimmt und diesen zur Beteiligung der Verbände freigegeben. Die Verbandsanhörung dient dazu Rückmeldungen zum geplanten Gesetz zu bekommen und ggf. Anpassungen vornehmen zu können.
Das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) regelt seit 1993 landesweit einheitliche Mindestanforderungen an die Strukturqualität von Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen. Mit dem jetzt in die Verbandsbeteiligung gegebenen Gesetzentwurf sollen aktualisierte Qualitätsstandards und die dauerhafte Finanzierung der Kindertagespflege landesgesetzlich festgeschrieben werden. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag soll fortgeschrieben und auf die Kindertagespflege erstreckt werden. Die Landesregierung möchte für jede Form der frühkindlichen Bildung und Betreuung angemessene Qualitätsstandards etablieren und festschreiben. Darüber hinaus soll der Fachkräftekatalog für das pädagogische Betreuungspersonal gesetzlich erweitert werden. Auch die Bildung eines Landeselternrates der Kindertageseinrichtungen soll ermöglicht werden. Seitens des Stadtelternrates Sarstedt war und ist eine Novellierung des KiTaG längst überfällig. In der fachlichen Auseinandersetzung und insbesondere aus der Perspektive der Elternschaft ist jedoch erkennbar, dass die Zielsetzung zur Verbesserung der Versorgungs- und Strukturqualität von Kindertageseinrichtungen nicht umfänglich erfüllt wird und der aus unserer Sicht existierenden Bedarf der Kinder und Familien nicht deutlich genug Verlässlichkeit und Berücksichtigung findet. Hier findet ihr die Stellungnahme.
Aus diesem Grund wurde ein Fachausschuss zur Novellierung des KitaG bei der Landeselternvertretung der niedersächsischen Kindertagesstätten e.V. (Kita LEV NDS) initiiert. Es haben folgenden Mitglieder und Elternvertretungen mitgewirkt:
Christine Heymann-Splinter (Emsland)
Janine Herzberger (Harburg)
Antja Büttner (Wolfenbüttel)
Daniela Bernd (Celle)
Ina Heits (Syke)
Annika Renz (Braunschweig)
Christof Gebhardt (Sarstedt)
Jelena Gell (Emsland)
Das Anhörungsverfahren des Niedersächsischen Kultusministeriums läuft bis zum 31.12.2020. Anbei erhaltet ihr eine Link zur Synopse des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG).
Wir hoffen, dass die Anmerkungen der Eltern berücksichtigt werden. Gerne könnt ihr diesen Beitrag weiterleiten.
Wir wünschen Euch ein gutes neues und gesundes Jahr 2021!
Euer StER Sarstedt
... alle Beiträge zwischen März 2020 bis Dezember 2020 findet ihr unter [Sitzungen/Archiv]
Anmeldetermine für die Grundschulen in Sarstedt
- Am Donnerstag den 05. März 2020 fand der Informationsabend für die Eltern der Schulanfänger 2021 statt. Anbei stellen wir Euch den Info-Flyer zur Schulfähigkeit der Stadt Sarstedt zur Verfügung.
- Wiebke Barth (Hildesheimer Allgemeine Zeitung) berichtete am 08.01.2020 von den Überlegungen der (Neu)Gründung des Stadtelternrates in Sarstedt und warb für die Teilnahme am Austausch des Elternnetzwerkes. Am 02.02.2020 erfolgte die Berichterstattung über den erfolgreichen Austausch und die Konstituierung des Stadtelternrates. Wir möchten uns ganz herzlich für die Berichterstattung bedanken. Die beiden Berichte findet ihr hier…
In diesem Bereich werden wir Euch über unsere Aktivitäten, unsere Positionen, fachlichen Stellungnahmen und Termine / Veranstaltungen informieren. Auf Grund des zunehmenden Fachkräftemangels beabsichtigen wir uns stärker mit anderen Stadtelternräten in der Region und in Niedersachsen zu vernetzen. Ebenso planen wir perspektivisch ist eine Abfrage der Eltern in Sarstedt zur Versorgungsqualität von Kinderbetreuungsplätzen. Eine qualitative und bedarfsgerechte Versorgungstruktur für die Betreuung unserer Kinder im Krippen- und Kindergartenalter ist eines der aktuellen und wesentlichen Ziele des Stadtelternrates. Für substantielle Forderungen ist jedoch wichtig, dass unsere gemeinsamen Positionen und Forderungen auf datenbasierten Informationen beruhen und sich auf diese stützen. Daher benötigen wir die Mitarbeit und Unterstützung aller Eltern, die Kinder in den 14 Einrichtungen in Sarstedt betreuen lassen. Über die weiteren Schritte werden wir Euch selbstverständlich informieren.
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